Was ist Ihr Anlass?
Wählen Sie, was am besten passt.
Wie sieht Ihre Familie aus?
Danach richtet sich, was ohne Testament gelten würde – und wer einen Pflichtteil hat.
Was gibt es heute schon?
Davon hängt ab, ob Sie noch frei sind.
Ist diese Verfügung schon bindend?
Wechselbezügliche Verfügungen werden mit dem ersten Todesfall bindend (§ 2271 Abs. 2 S. 1 BGB).
Diese Angabe entfällt, weil ein einzelnes eigenhändiges Testament jederzeit frei widerrufen werden kann (§ 2253 BGB) und eine Bindungswirkung nach § 2271 BGB nur bei einem gemeinschaftlichen Testament entsteht.
Was wollen Sie erreichen?
Das mildeste passende Mittel ist meist das haltbarste.
Wie hoch ist Ihr Vermögen etwa?
Eine grobe Selbsteinschätzung genügt. Sie ist die Bemessungsgrundlage für Pflichtteil und Notarkosten.
Was steckt in Ihrem Vermögen?
Wählen Sie den Posten, der die Sache am meisten prägt.
Soll jemand weniger oder nichts bekommen?
Der Pflichtteil bleibt als Geldanspruch bestehen (§ 2303 BGB) – die Frage ist, wie man ihn gestaltet.
Haben Sie in den letzten zehn Jahren größere Werte übertragen?
Schenkungen wirken auf den Pflichtteil (§ 2325 BGB) und auf die Erbschaftsteuer (§ 14 Abs. 1 ErbStG) zurück.
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